Glossar
In unserem Glossar finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Erklärung zu entsprechenden fachlichen Begriffen auf unserer Homepage.
Bei der Adipositas bzw. Fettleibigkeit handelt es sich um ein starkes Übergewicht, das durch eine über das normale Maß hinausgehende Vermehrung des Körperfettes mit krankhaften Auswirkungen gekennzeichnet ist.
Eine Adipositas liegt, nach WHO-Definition, ab einem Körpermasseindex (BMI) von 30 kg/m² vor, wobei drei Schweregrade unterschieden werden, zu deren Abgrenzung ebenfalls der BMI herangezogen wird. Indikatoren für den Anteil von Körperfett und dessen Verteilung sind der Bauchumfang und das Taille-Hüft-Verhältnis.
Der sogenannte BMI Body Mass Index (Körpermassenzahl) wird folgendermaßen berechnet:
BMI = Körpergewicht/Körpergröße².
Werte von normalgewichtigen Personen liegen gemäß der Adipositas – Klassifikation der WHO zwischen 18,50 kg/m² und 24,99 kg/m², ab einer Körpermassenzahl von 30 kg/m² sind demnach übergewichtige Personen behandlungsbedürftig. Der BMI gibt lediglich einen groben Richtwert an und ist umstritten, da er die Statur eines Menschen und die individuell verschiedene Zusammensetzung des Körpergewichts aus Fett- und Muskelgewebe naturgemäß nicht berücksichtigt.
Dekubitusgeschwüre werden nach W. O. Seiler in vier Grade und drei Stadien eingeteilt:
Grad 1: nicht wegdrückbare, umschriebene Hautrötung bei intakter Haut. Weitere klinische Zeichen können Ödembildung, Verhärtung und eine lokale Überwärmung sein.
Grad 2: Teilverlust der Haut; Epidermis bis hin zu Anteilen des Koriums sind geschädigt. Der Druckschaden ist oberflächlich und kann sich klinisch als Blase, Hautabschürfung oder flaches Geschwür darstellen.
Grad 3: Verlust aller Hautschichten einschließlich Schädigung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, die bis auf, aber nicht unter, die darunterliegende Faszie reichen kann. Der Dekubitus zeigt sich klinisch als tiefes, offenes Geschwür.
Grad 4: Verlust aller Hautschichten mit ausgedehnter Zerstörung, Gewebsnekrose oder Schädigung von Muskeln, Knochen oder stützenden Strukturen wie Sehnen oder Gelenkkapseln, mit oder ohne Verlust aller Hautschichten.
Stadium A: Wunde „sauber“, Granulationsgewebe, keine Nekrosen
Stadium B: Wunde schmierig belegt, Restnekrosen, keine Infiltration des umgebenden Gewebes, Granulationsgewebe, keine Nekrosen
Stadium C: Wunde wie Stadium B mit Infiltration des umgebenden Gewebes und/oder Allgemeininfektion (Sepsis)
Die Medizinproduktebetreiberverordnung ist gültig für das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten nach § 3 des Medizinproduktegesetzes (MPG). Sie ist aufgrund des MPG erlassen worden und zugleich das Regelwerk für alle Anwender und Betreiber von Medizinprodukten. Nach dieser Verordnung dürfen Medizinprodukte nur nach den Vorschriften der Verordnung, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden. Des Weiteren dürfen sie nur von Personen, die eine entsprechende Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung besitzen, errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden.
Die MPBetreibV schließt Medizinprodukte aus, die für die klinische Erprobung bestimmt sind oder nicht im gewerblichen Einsatz sind (Heimgeräte).
Gemäß des MPG und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV, Abschnitt 2,§ 6, Abs. 1-5) ist der Betreiber eines Medizinprodukts für die Durchführung der periodischen Überprüfung des Medizinproduktes gemäß gültiger Norm verantwortlich.
Einstiegshilfe in ein Schwimmbecken für Senioren und /oder körperbehinderte Menschen. Solche Lifter können hydraulisch oder elektrisch betrieben sein. Schwimmbadlifter sind entweder mobil oder werden stationär am Beckenrand angebracht. Sie sind entweder mit einem Sitz oder einer Liege ausgestattet. Klassische Hebetücher haben sich für den Einsatz im Schwimmbad nicht bewährt. Es werden zwei Arten von Schwimmbadliftern unterschieden:
1. Schwimmbadlift zur Fremdbedienung (z.B. Oxford Dipper). Dabei benötigt die betroffene Person immer die Hilfe einer anderen Person um den Lifter benutzen zu können. Diese Schwimmbadlifter eignen sich für den Therapieeinsatz.
2. Schwimmbadlift der die Standards des „Americans with Disabilities Act Accessibility Guidelines (ADAAG)“ erfüllen (z.B. PAL, SPLASH!, aXs). Solche Lifter ermöglichen es der betroffenen Person den Lift komplett selbstständig zu benutzen. Solche Schwimmbadlifter eignen sich sehr gut für den Einsatz z.B. in öffentlichen Bädern. Gerade Menschen mit geringfügigen Behinderungen, denen aber der Einstieg über eine Leiter unmöglich ist, profitieren von der gewonnen Selbstständigkeit.