Barrierefreiheit im Fokus: Hochwertige Lifter für Schwimmbäder und mehr
Wer Wert darauf legt, dass ein barrierefreier Zugang zum Wasser garantiert ist, der wird sich schnell für eine der vielen Lösungen entscheiden. Dabei stehen öffentlichen und auch privaten Betreibern zahlreiche Optionen offen – sowohl was die Grundkonstruktion betrifft als auch in Bezug auf das Zubehör, was für jedes Modell erhältlich ist.
Der Lifter i-swim3 bietet mobilitätseingeschränkten Personen die Möglichkeit, ohne fremde Hilfe und mit maximaler Selbstständigkeit in Schwimmbäder zu gelangen. Mit einem leicht bedienbaren Handschalter und dem Wechselakkusystem ermöglicht i-swim3 den selbstständigen Transfer ins und aus dem Wasser, ohne an einen festen Ort gebunden zu sein dank mehrerer Bodenhülsen. Speziell entwickelte Sitze sichern den Benutzer während des Transfers. Verfügbar in STANDARD (180 kg Hubkraft) oder MAXI (250 kg Hubkraft und längere Armlehnen), erfüllt i-swim3 wichtige Normen wie die Maschinenrichtlinie 2006/42/CE und die Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EC.
Unser barrierefreier Badelift ermöglicht mobilitätseingeschränkten Personen durch einen leicht bedienbaren Handschalter eigenständigen Zugang zu Wasserflächen. Die flexible Installation durch mehrere Bodenhülsen sowie der leichte Transport und Einsatz mit dem „Caddy“ bieten umfassende Anwendungsmöglichkeiten. Dank des Wechselakkusystems ist der Lifter stets einsatzbereit, ohne auf Stromzuleitungen angewiesen zu sein. Der speziell entwickelte Sitz und die „Stability-Vest“ gewährleisten sicheren Halt und Komfort während des gesamten Transfers, fördern die Selbstständigkeit und verbessern die Lebensqualität.
Der Lift i-swim2 ermöglicht Personen mit Bewegungseinschränkungen selbstständigen Zugang zu Schwimmbecken aller Art, ohne die Unterstützung Dritter. Er erfüllt wichtige Sicherheits- und Qualitätsnormen: die Maschinenrichtlinie 2006/42/CE, die Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EC, die UNI EN ISO 10535 für Transfers von Menschen mit körperlichen Einschränkungen und die Medizingeräterichtlinie 93/42/CEE.